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Materialkunde
Ver- und Gebrauchsgüter
Produkte die einmal oder mehrmals Verwendung bzw. Anwendung finden.
Bei Verwendung nach Aufbereitung muß die hygienische und technische funktionelle Sicherheit gewährleistet sein. Vor der Aufbereitung muß abgeschätzt werden, ob dies ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Definition - nach der Abgrenzungsverordnung (Abgrv.)
Verbrauchsgüter,
die Wirtschaftsgüter, die durch ihre bestimmungsmäßige Anwendung aufgezehrt oder unverwendbar werden oder die ausschließlich von einem Patienten genutzt werden und üblicherweise bei ihm verbleiben.
Bezahlung durch die Krankenkasse (Pflegesätze, Fallpauschalen, Sonderentgelte)
Gebrauchsgüter,
die Anlagegüter mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer bis zu drei Jahren. Bezahlung durch die KK. Bei Erstausstattung vom Land bezahlt.
Gebrauchsgüter haben nach Abschreibung ( in der Regel 3 Jahre) keinen Wert mehr.
Investitionsgüter,
die Wirtschaftsgüter des zum Krankenhaus gehörenden Anlagevermögens. Nutzungsdauer über drei Jahre. Finanziert durch das Land (Steuern) als Pauschalförderung oder Einzelförderung.
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