|
Schlagzeilen zum Catgut-Verbot:
Ärztezeitung vom 22.01.01 Nahtmaterial wegen BSE-Risikos verboten
Köln (iss). Mehrere Landesregierungen haben die weitere Verwendung chirurgischen Nahtmaterials, das auf der Basis von Rinderdarm hergestellt worden ist, verboten.
Nach Einschätzung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte kann nicht ausgeschlossen werden, daß von diesem Nahtgut ein BSE-Risiko ausgeht.
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat am Freitag die Ärzte- und Zahnärztekammern sowie die Landeskrankenhausgesellschaft über das Verbot informiert und sie aufgefordert, diese Information
"unverzüglich" an Ärzte und Krankenhäuser weiterzuleiten.
Nach Angaben des Ministeriums wird das Nahtgut boviner Herkunft, das sich nach und nach im Körper auflöst, nur bei rund fünf bis zehn Prozent der stationären und ambulanten Operationen verwendet. Bei den meisten
Eingriffen kommt heute synthethisch hergestelltes Material zum Einsatz.
Aus für chirurgisches Nahtgut aus Rinderdarm in NRW
Vom Ministerium fuer Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes NRW am 20.Jan.2001 10:17 Das Ministerium fuer
Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes NRW informiert:
Das nordrhein-westfaelische Gesundheitsministerium hat am 19.1.2001 die Krankenhausgesellschaft NW sowie die Aerzte- und
Zahnaerztekammern darueber informiert, dass die Verwendung von chirurgischem Nahtmaterial auf der Basis von Rinderdarm (Catgut boviner Herkunft) verboten ist. Das Ministerium hat die Organisationen zugleich
aufgefordert, alle Krankenhaeuser und Aerzte unverzueglich darueber zu informieren. Damit soll sichergestellt werden, dass das auf dem Markt befindliche Material nicht mehr verwendet wird.
Das chirurgische
Nahtmaterial, das sich im Laufe der Zeit im Koerper aufloest, wird in der Praxis nur bei fuenf bis zehn Prozent der stationaeren und ambulanten Operationen verwendet; bei den allermeisten chirurgischen Eingriffen
wird bereits heute synthetisch hergestelltes Nahtmaterial verwendet, das ueber die gleichen Eigenschaften verfuegt.
Grundlage der Ministeriumsentscheidung ist eine Einschaetzung des Bundesinstituts fuer
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Danach ist nicht auszuschliessen, dass von diesem Nahtgut ein BSE-Risiko ausgeht.
Quelle: Pressemitteilung vom 19.Jan.2001. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an
die Pressestelle des Ministeriums fuer Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit, Tel.: 0211/855-3107 oder 3108.
Aus für chirurgisches Nahtgut aus Rinderdarm in Sachsen-Anhalt
Gesundheitsministerin sprach Anwendungsstopp aus
Magdeburg (AP) 16.01.2001
Fäden aus Rinderdarm dürfen in Sachsen-Anhalt ab sofort nicht mehr in der Chirurgie verwendet werden. Gesundheitsministerin Gerlinde Kuppe (SPD) habe einen Anwendungsstopp ausgesprochen, um größtmöglichen
Verbraucherschutz zu gewährleisten, teilte Regierungssprecher Franz Stänner nach einer Kabinettssitzung am Dienstag in Magdeburg mit. Grundlage sei die Einschätzung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und
Medizinprodukte, wonach nicht auszuschließen ist, dass für dieses Nahtgut auch BSE-Risikomaterial verwendet wird.
Das Nahtgut werde aus der Darmoberhaut des Rindes gefertigt. Engpässe in der medizinischen Versorgung gebe es nicht. Der Anteil am gesamten chirurgischen Nähmaterial betrage lediglich rund zehn Prozent. Zudem gebe es
synthetisches Material in gleicher Qualität, das in ausreichendem Maß den Kliniken und niedergelassenen Ärzten als Alternative zur Verfügung stehe.
Die Ministerin appellierte an alle Mediziner, sich sofort mit dem synthetischen Alternativ-Material einzudecken. Der Anwendungsstopp für Catgut werde auf der Grundlage des Medizinproduktegesetzes von der
Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalts kontrolliert.
Darüber hinaus sprach sich die Ministerin für eine zügige Neubewertung aller etwaigen Restrisiken aus der Verwendung von Medizinprodukten aus. Das sei ein Gebot der Stunde, «solange die wissenschaftlichen
Erkenntnisse möglicher Übertragungswege der Rinderseuche nicht hinreichend geklärt sind».
|