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Diagnosis Related Groups in Deutschland: eine tiefgreifende Veränderung für alle Kliniken Oberarzt Dr. Eckart Frantz, Innere Medizin-Kardiologie
Die Krankenhausfinanzierung in Deutschland wird ab 1.1.2003 auf die Basis der sog. DRG gestellt. Wahrscheinlich werden die damit bewirkten Änderungen weitaus eingreifender sein, als es eine rein technische Umstellung
des Abrechnungsmodus zunächst erwarten läßt.
Die Bezahlung nach DRG beinhaltet, daß die Krankenkasse für jeden Behandlungsfall einen Festpreis zu entrichten hat, der sich nach der Diagnose des Falles richtet; insgesamt werden in Deutschland so ca. 800
verschiedene Fallgruppen mit ihren Preisen für alle medizinischen Diagnosen eingeführt werden. Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft haben sich im Sommer 2000 für das australische DRG-System (AR-DRG) als
Grundlage des neuen deutschen Systems entschieden.
Zur Anpassung des Systems an die hiesigen Verhältnisse muß nicht nur das Verzeichnis der Diagnosen, der medizinischen Leistungen und schließlich der AR-DRG in die deutsche Sprache übersetzt werden; der Gesetzgeber
hat auch vorgegeben, daß die Preise für jede einzelne Fallgruppe aufgrund deutscher Daten neu kalkuliert werden sollen. Hierzu sollen bereits ab Anfang 2001 die realen Kosten und Aufwände deutscher Kliniken
herangezogen werden. Am Ende des Jahres sollen dann die Daten ausgewertet, die Preise für die Fallgruppen ermittelt und den Kliniken für ihre Planung 2002/2003 zur Verfügung gestellt werden. Ab 2003 sollen dann
erstmals alle Kliniken auf dieser Basis abrechnen, wobei den Kliniken dann noch für ein Jahr die bisherige Umsatzhöhe garantiert wird.
Die wesentliche Veränderung, die durch die Abrechnung nach DRG zutage treten wird, ist, daß für die Kliniken ein Anreiz entsteht, so viele Fälle wie möglich in einer kürzest möglichen Zeit zu behandeln. Hierbei wird
es für alle Beteiligten darum gehen, dennoch die Qualität der medizinischen Versorgung auf einem hohen Niveau zu halten. Absehbar ist schon jetzt, daß die Krankenhäuser eher dazu neigen werden, verschiedene
Eingriffe in getrennten Aufenthalten zu erbringen, und möglichst auch ambulant zu behandeln. Dieses stößt in Deutschland derzeit noch an das Monopol der Kassenärztlichen Vereinigungen, die alleine über den sog.
Sicherstellungsauftrag verfügen. Hier besteht also noch zusätzlicher Regelungsbedarf.
Zusätzliche technische Probleme bestehen zur Zeit in dem Umstand, daß die Diagnosen- und Eingriffskataloge "mit heißer Nadel" für die DRG vorbereitet wurden und erst Mitte November 2000 veröffentlicht
wurden. Da noch erhebliche Lücken bestehen, ist an eine vollständige Leistungsabbildung mit diesen Katalogen derzeit noch nicht zu denken, was die für 2001 beabsichtigte Kalkulationsphase ernsthaft in Frage stellt.
Quelle : Deutsches Herzzentrum Berlin
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